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AGB

 1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln den Abschluss, Inhalt und die Abwicklung von sämtlichen Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und VH-Films.

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2. Vertragsabschluss

VH-Films erarbeitet für jede ihrer Dienstleistungen eine Offerte. Nimmt der Kunde die Offerte von VH-Films mündlich oder schriftlich (inkl. auf elektronischem Weg) an, kommt zwischen dem Kunden und VH-Films ein Vertragsverhältnis zustande, welches auf der Offerte und den vorliegenden AGB basiert.

Zwischen Key Visuals und dem Kunden wird ein Vertrag unterzeichnet.

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3. Leistungserbringung durch VH-Films

VH-Films erbringt ihre Leistungen im Rahmen der üblichen Sorgfalt, gemäss den Weisungen des Kunden und ggf. unter Einbezug durch von VH-Films beauftragte Drittpersonen. Sofern der Kunde keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist VH-Films hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.

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4. Künstlerischer Gestaltungsspielraum des Foto- und Videografen

Die technische und künstlerische Gestaltung der foto- oder videografischen Arbeit liegt im Ermessen des Foto- resp. Videographen

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5. Honorar und Zahlungskonditionen

Als Gegenleistung für die von VH-Films erbrachten Leistungen hat der Kunde das vereinbarte Honorar zu bezahlen. Die Höhe des Honorars wird in der Offerte festgelegt und durch deren Annahme verbindlich vereinbart.

Nach erstmaliger Ablieferung des Arbeitsergebnisses hat der Kunde das Recht, vier gestalterische Änderungswünsche zu verlangen. Diese sind im Honorar inbegriffen. Die Ausführung darüberhinausgehender Änderungswünsche wird nach Aufwand zu einem Honorar von CHF 70.00 pro Stunde in Rechnung gestellt.

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6.1. Terminvereinbarung

Durch die mündliche oder schriftliche Annahme der Offerte gilt ein vereinbarter Termin als verbindlich gebucht.

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6.2. Terminverschiebung

Verschiebt der Kunde den vereinbarten Termin weniger als sieben Kalendertage vor der Leistungserbringung, wird zum vereinbarten Honorar eine zusätzliche Verschiebungsgebühr von CHF 50.00 fällig. Die Verschiebungsgebühr ist sofort geschuldet und muss bis spätestens zum verschobenen Termin direkt per Twint an VH-Films (076 502 16 48) überwiesen werden.

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7. Annulation von Aufträgen / Pauschalentschädigung

Annulliert der Kunde einen vereinbarten Auftrag, hat er für die infolge Auftragsvorbereitung anfallenden Aufwendungen von VH-Films eine Pauschalentschädigung von CHF 50.00 zu zahlen. Die Pauschalentschädigung infolge Annulation ist sofort fällig und muss bis spätestens zum annullierten Termin direkt per Twint an VH-Films überwiesen werden.

Ist der nachgewiesene Schaden von VH-Films grösser als der Betrag der Pauschalentschädigung, hält der Kunde VH-Films auch im überschiessenden Betrag schadlos.

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8. Zahlungskonditionen

Das vereinbarte Honorar wird mit Ablieferung des Werkes fällig. Sämtliche Rechnungen der KeyVisuals sind in jedem Fall innert 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird die Rechnung innert Zahlungsfrist nicht beglichen, wird der Kunde durch Mahnung in Verzug gesetzt und die VH-Films behält sich vor, die gesetzlich festgelegten Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Zusätzlich wird mit der 1. Mahnung (nach 30 Tagen) eine Mahngebühr von CHF 10.00, mit der 2. Mahnung (nach weiteren 10 Tagen) eine Mahngebühr von CHF 20.00 zu Lasten des Kunden fällig und mit der Mahnung in Rechnung gestellt.

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9. Beanstandungen

Der Kunde ist verpflichtet, die von VH-Films erbrachten Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beanstandungen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Werkes betreffen, sind innerhalb von sieben Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die fotografische resp. videografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

 

10. Haftungsausschluss

VH-Films verpflichtet sich zur getreuen und sorgfältigen Ausführung ihrer Leistungen. Der Kunde verpflichtet sich, VH-Films nicht an der Erfüllung ihrer Leistungen zu hindern. Jegliche vertragliche sowie ausservertragliche Haftung von VH-Films für ihre Leistungen und ihre Arbeitserzeugnisse wird – mit Ausnahme der Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen wird in jedem Fall ausnahmslos ausgeschlossen

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11. Sicherung der Bilddateien

Nach Erhalt der Fotos und Videos ist der Kunde alleine für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien verantwortlich. VH-Films sichert die Dateien für mindestens 7 Tage nach der Übergabe. In dieser Zeit können Fotos und Videos nachbestellt werden. Nach Ablauf dieser 7-tägigen Frist kann nicht mehr garantiert werden, dass die Dateien noch verfügbar gemacht werden können.

Anfallende Arbeitsaufwendungen im Zusammenhang mit der Nachbestellung von vom Kunden nicht ordnungsgemäss aufbewahrter oder gesicherter Dateien werden von VH-Films dem nachbestellenden Kunden separat in Rechnung gestellt.

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12. Urheber und andere Schutzrechte

Alle bei der Erfüllung des vereinbarten Auftrages entstandenen Urheber- und allfällige andere Schutzrechte gehören ausschliesslich VH-Films. Der Kunde hat jedoch das unübertragbare Recht, die bei der Erfüllung des vereinbarten Auftrages entstandenen Arbeitsergebnisse privat und kommerziell zu nutzen (Nutzungsrecht). Eine entgeltliche oder unentgeltliche Veräusserung der Arbeitsergebnisse an Drittpersonen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von VH-Films zulässig. Eine Veränderung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden ist ausdrücklich untersagt.

Sollte der Kunde VH-Films besondere Weisungen erteilen, ist es Sache des Kunden dafür zu sorgen, dass die Weisungen rechtmässig sind und insbesondere keine Urheber- oder sonstige Schutzrechte verletzen. Sollten dennoch Forderungen von Drittpersonen wegen Verletzung von Urheber- oder sonstigen Schutzrechten gegenüber VH-Films geltend gemacht werden, hält der Kunde VH-Films für den entstandenen Schaden und für die Kosten im Zusammenhang mit Massnahmen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung eines Streites vollumfänglich schadlos.

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13. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

Wurde in Abweichung zu Ziff. 12 hiervor im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält VH-Films das Recht, die fotografische/videografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, auf Social Media, in Portfolios, an Kunstausstellungen etc.

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14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung dadurch nicht tangiert. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und VH-Films ist schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand befindet sich in Baden, AG.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 23.Juni 2023

VH-Films

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